Menschenrechte sind universell. Das bedeutet, dass sie für alle Menschen überall auf der Welt gleichermaßen und zeitlich unbegrenzt gelten. Jeder Mensch hat das Recht, die Menschenrechte ohne Ansehen der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, einer Behinderung, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen oder sozialen Herkunft, des Geburtsorts, des Vermögens oder eines sonstigen Status zu genießen.
Die Universalität der Menschenrechte bedroht in keiner Weise die reiche Vielfalt von Individualitäten und kulturellen Unterschieden. Universalität und Uniformität sind keine Synonyme. Vielfalt impliziert eine Welt, in der alle Menschen in Ihren Rechten gleich sind und gleichermaßen Respekt verdienen.
Die Menschenrechte sind Mindeststandards, die für alle Menschen gelten. Es steht jedem Staat und jeder Gesellschaft frei, höhere oder spezifischere Rechtsnormen festzulegen und anzuwenden. Im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich wird beispielsweise häufig von der Notwendigkeit gesprochen, Schritte zur allmählichen Verwirklichung von Rechten, wie dem Recht eines Jeden auf einen festen Arbeitsplatz und ein angemessenes Arbeitsentgelt, zu unternehmen, aber es gibt keine klaren und kohärenten Maßnahmen, um dies auch tatsächlich zu erreichen. Es ist dann Sache jedes Landes und jeder Gesellschaft, politische Entscheidungen je nach den nationalen Gegebenheiten zu treffen.